Beim oberflächenversorgten Tauchen wird der Taucher über eine Schlauchverbindung von der Oberfläche (z. B. vom Ufer oder einem Schiff) mit Atemgas versorgt. Diese Methode wird vor allem im gewerblichen und industriellen Bereich eingesetzt und bietet wichtige Vorteile gegenüber dem autonomen Gerätetauchen.
Vorteile
- Unbegrenzte Atemgasversorgung: Die Verbindung zur Oberfläche ermöglicht längere Einsätze und eine kontinuierliche Luftzufuhr.
- Hohe Sicherheit: Ständiger Kontakt zur Oberfläche erlaubt Überwachung und schnelle Hilfe im Notfall.
- Effiziente Kommunikation: Sprachverbindungen zwischen Taucher und Oberflächenteam erleichtern die Koordination.
Bestimmungen in der Schweiz
(Bestimmungen bundesrätliche Verordnung, Beratung und Kontrolle Suva)
Das berufliche Tauchen ist auf gesetzlicher Ebene durch die Bestimmungen in der Verordnung über die Sicherheit der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer bei Arbeiten im Überdruck geregelt und fällt unter die Aufsicht der Suva (Beratung und Kontrolle). Die Verordnung definiert verbindliche Sicherheitsstandards, um Risiken zu minimieren:
- Ausrüstung: Es gelten klare Anforderungen an Technik und redundante Systeme zur Atemgasversorgung.
- Risikoanalyse: Vor jedem Einsatz müssen Gefährdungen wie Strömungen, eingeschränkte Sicht oder Schiffsverkehr beurteilt werden.
- Ausbildung: Arbeitgeber dürfen nur entsprechend qualifiziertes Personal einsetzen.
- Gesundheit: Berufstaucher müssen regelmässig medizinisch untersucht werden, um ihre Eignung nachzuweisen.
Diese Massnahmen sollen die Unfallgefahr senken und die Gesundheit der Taucher langfristig schützen.
Rechtlicher Rahmen
Arbeiten unter Wasser gelten als Arbeiten mit besonderen Gefahren.
Das Unfallversicherungsgesetz UVG enthält grundsätzliche Bestimmungen zur Arbeitssicherheit und zum Gesundheitsschutz und gilt für Betriebe (Verhältnis Arbeitgeber und Arbeitnehmer). Verschiedene Verordnungen unter dem UVG enthalten spezifische Bestimmungen wie die Bauarbeitenverordnung (BauAV) und die Verordnung über die Sicherheit der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer bei Arbeiten im Überdruck.
Diese Verordnungen unter dem UVG stellen Regeln der Baukunde dar und gelten für Personen ausserhalb von Betrieben auf den ersten Blick nicht. Personen können sich bei Missachtung der Regeln der Baukunde eventuell strafbar im Sinne des Strafgesetzbuches (StGB) machen.
Es bestehen strenge gesetzliche Vorgaben:
- Vergabe an Unternehmen (Betriebe): Auftraggeber müssen sicherstellen, dass beauftragte Firmen alle Bestimmungen erfüllen und die nötige Qualifikation besitzen.
- Vergabe an Einzelpersonen: Auch wenn sie nicht dem UVG unterstehen, ist die Einhaltung der Bestimmungen zwingend.
- Folgen bei Verstössen: Bei Missachtung der Regeln der Baukunde drohen straf- und haftungsrechtliche Konsequenzen (StGB Art. 229).
Hinweis Publikation: Suva, Die strafrechtliche Verantwortung bei Arbeitsunfällen, www.suva.ch/66136.d.